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Familienradwandertag 2024 von Graz nach Leibnitz

16. Juni |8:00 - 17:00

Auch 2024 wird es unseren beliebten Radwandertag wieder geben. Am 16. Juni starten wir wieder von Graz- Puntigam nach Leibnitz. Ein toller Tag wartet auf alle Sportler:innen. Außerdem wird auch noch im September in Weiz geradelt.

Information

  • Sonntag, 16. Juni 2024
  • Treffpunkt ab 8:30 Uhr bei der Brauerei in Puntigam
  • Start um 09:30 Uhr
  • Einzelfahrer:in 10€ | Familie 20€ | Kinder 5€
  • Anmeldung ab sofort möglich

Programm

  • Eintreffen ab 08:30 Uhr
  • Anreise von Leibnitz um 08:00 Uhr beim Bahnhof Leibnitz mit dem Bus möglich (Anmeldung per Mail oder Telefon essentiell)
  • Start in Puntigam um 09:30 Uhr
  • Labestation Musikschule Kalsdorf bei 11,5 km
  • Labestation Feuerwehrschule Lebring bei 24,4 km
  • Beim AC Linden im Ziel wartet ein großes Grillfest mit Verlosung, Hüpfburg, Kinderschminken uvm.
  • Rückreise um 16:07 Uhr mit dem Zug vom Leibnitzer Banhof

Tickets

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Einzelkarte Radwandertag 2024 Graz- Leibnitz
10,00
Unbegrenzt
Familienkarte Radwandertag 2024 Graz- Leibnitz
20,00
Unbegrenzt
Kind Einzelkarte Radwandertage 2024 Graz- Leibnitz
5,00
Unbegrenzt

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Details

Datum:
16. Juni
Zeit:
8:00 - 17:00
Eintritt:
5,00€ – 20,00€
Veranstaltungskategorie:
Veranstaltung-Tags:
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Teilnahme, Sicherheit & Datenschutz

Um das COVID- Infektionsrisiko zu minimieren, erfolgt die Turniervorbereitung und -durchführung in enger Abstimmung mit unserem Krisenteam und auf Basis eines COVID-19-Präventionskonzepts, welches den einschlägigen Anforderungen des Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 sowie der COVID-19-Lockerungsverordnung entspricht.

Die TeilnehmerInnen starten auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle und daraus entstehende Schäden jeder Art sowohl Aktiven als auch Dritten gegenüber sowie für abhanden gekommene Gegenstände.

Teilnahmeberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die zum Zeitpunkt des Turniers bei der teilnehmenden Firma ein ordentliches Dienstverhältnis haben (kein Werkvertrag). Weiters müssen sie AK-umlagepflichtig oder ÖGB-Mitglied sein. Im Betrieb beschäftigte, überlassene Arbeitskräfte sind unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, wenn sie seit 6 Monaten durchgehend bis zum Spieltag im Betrieb beschäftigt sind. PräsenzdienerInnen, PensionistInnen und Arbeitslose sind für jenen Betrieb spielberechtigt, bei dem sie das letzte Dienstverhältnis hatten.

Wir weisen darauf hin, dass die bei der Veranstaltung gemachten Fotos und Videos für nicht kommerzielle Nutzung verwendet werden. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bereit, dass ihre Daten im Zuge dieser Veranstaltung verarbeitet, und im Internet die Ergebnisse veröffentlicht werden.