Teilnahmeberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die zum Zeitpunkt des Turniers bei der teilnehmenden Firma ein ordentliches Dienstverhältnis haben (kein Werkvertrag). Weiters müssen sie AK-umlagepflichtig oder ÖGB-Mitglied sein. Im Betrieb beschäftigte, überlassene Arbeitskräfte sind unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, wenn sie seit 6 Monaten durchgehend bis zum Spieltag im Betrieb beschäftigt sind. PräsenzdienerInnen, PensionistInnen und Arbeitslose sind für jenen Betrieb spielberechtigt, bei dem sie das letzte Dienstverhältnis hatten.